Dauermedikament aufgebraucht, aber kein Rezept zur Hand?
Das kennen viele: Die Tabletten gehen zur Neige, der nächste Arzttermin ist erst in zwei Wochen, und ohne Rezept gab es das Medikament bisher nicht. Für Menschen mit einer Dauermedikation hat sich das geändert. Eine neue gesetzliche Regelung (§ 48a AMG) erlaubt es uns, Sie in begründeten Ausnahmefällen auch ohne aktuelles Rezept weiter zu versorgen, damit Ihre Therapie nicht unterbrochen wird.
Das gilt, wenn diese Punkte zusammenkommen:
Gut zu wissen: Ob eine Abgabe möglich ist, prüft unser Apotheker in jedem Einzelfall persönlich, einen automatischen Anspruch gibt es nicht. Abgegeben wird die kleinste verfügbare Packung, die Kosten tragen Sie selbst. Betäubungsmittel und einige weitere Arzneimittel sind gesetzlich ausgeschlossen. Sprechen Sie uns einfach an, wir schauen gemeinsam, ob die Regelung auf Ihre Situation zutrifft.